Abgeordnete kontaktieren: Bürgerbüro, Sprechstunde und wie Ihr Anliegen ankommt
Abgeordnete sind dafür gewählt, Anliegen aus der Bevölkerung aufzunehmen. Ob Ihre Nachricht etwas bewirkt, hängt oft weniger vom Ton ab als davon, ob sie an die richtige Stelle geht und ob sie sich in wenigen Sätzen verstehen lässt.
Wer ist für Sie zuständig?
Im Landtag Brandenburg sitzen in der Regel 88 Abgeordnete. 44 von ihnen wurden direkt in einem Wahlkreis gewählt, die übrigen über die Landeslisten der Parteien. Für Sie heißt das: Sie haben nicht nur „einen“ Ansprechpartner. Da ist die direkt gewählte Person Ihres Wahlkreises, und da sind Abgeordnete, die über eine Landesliste im Parlament sitzen und ebenfalls im Land unterwegs sind. Das liegt am Wahlsystem: Mit der Erststimme wählen Sie eine Person im Wahlkreis, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.
Welcher Wahlkreis zu Ihrer Adresse gehört, können Sie auf den Seiten des Landtags und der Landeswahlleitung nachschlagen. Wer die Wahlkreisabgeordneten sind, steht ebenfalls dort. Alle Abgeordneten sind grundsätzlich ansprechbar, auch wenn Sie sie nicht gewählt haben. Ihre Bitte ist keine Gefälligkeit für Wählerinnen und Wähler einer bestimmten Partei.
Was Abgeordnete tun können und was nicht
Bevor Sie schreiben, lohnt ein Blick darauf, wer überhaupt entscheiden kann. Der Landtag beschließt Landesgesetze und den Haushalt, wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Landesregierung. Das Land ist etwa zuständig für Schulen, Polizei, das Kommunalrecht, Kultur, einen großen Teil des Planungs- und Baurechts und für Landesstraßen. Außenpolitik, Verteidigung und die meisten Steuergesetze liegen dagegen beim Bund.
Daraus ergibt sich eine einfache Sortierung:
- Landesthema: Der Schulweg, ein Lehrermangel an Ihrer Schule, eine Landesstraße, ein Landesgesetz. Hier sind Landtagsabgeordnete richtig.
- Kommunales Thema: Der Radweg in Ihrer Gemeinde, die Kita-Satzung, der Bebauungsplan im Ort. Dafür sind Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung oder Kreistag zuständig. Abgeordnete können zuhören und den Weg weisen, aber nicht anstelle des Rates entscheiden. Mehr dazu in Kreistag, Amt, Gemeinde: Kommunalpolitik in Brandenburg verständlich.
- Bundesthema: Rente, Bürgergeld, Bundeswehr. Hier sind Bundestagsabgeordnete die richtige Adresse.
- Einzelfall mit einer Behörde: Ein Bescheid, gegen den Sie vorgehen möchten, läuft über Widerspruch und Rechtsmittel. Abgeordnete dürfen Verwaltungsentscheidungen nicht ersetzen, können aber manchmal nachfragen, wo ein Vorgang steht.
Die Wege: Bürgerbüro, Sprechstunde, Brief, E-Mail
Viele Abgeordnete unterhalten im Wahlkreis ein Bürgerbüro. Dort arbeiten Mitarbeitende, die Anliegen aufnehmen, Termine koordinieren und vieles schon vorbereiten. Ein Anruf oder eine kurze Mail an das Büro ist oft der schnellste Weg. Die Kontaktdaten finden Sie auf den offiziellen Seiten des Landtags und in der Regel auch auf den Seiten der Abgeordneten selbst. Prüfen Sie Adresse und Erreichbarkeit dort, denn sie ändern sich.
Persönliche Gespräche sind möglich bei Bürgersprechstunden, bei Besuchen im Wahlkreis, bei Vereinsfesten oder öffentlichen Veranstaltungen. Wer ein komplexes Anliegen hat, fährt mit einem vereinbarten Termin meist besser als mit einem spontanen Zuruf am Rand einer Veranstaltung.
Ein Brief oder eine E-Mail hat den Vorteil, dass Sie Ihr Anliegen in Ruhe formulieren und Unterlagen beifügen können. Nachteil: Abgeordnete erhalten viele Nachrichten. Ein klar aufgebauter Text hebt sich ab.
So schreiben Sie eine Nachricht, die gelesen wird
Bewährt hat sich ein Aufbau in vier Schritten:
- Betreff mit Kern: Nicht „Anfrage“, sondern etwa „Fehlende Busanbindung für den Schulweg in unserem Ortsteil“.
- Wer schreibt, woher? Nennen Sie kurz Ihren Wohnort, damit die Zuständigkeit im Wahlkreis klar ist. Ihre Anschrift gehört in den Briefkopf, denn ohne Adresse ist eine schriftliche Antwort oft nicht möglich.
- Das Problem in drei bis fünf Sätzen: Was ist passiert, seit wann, wer ist betroffen? Sachlich und mit den wichtigsten Eckdaten.
- Die konkrete Bitte: Wollen Sie eine Einschätzung, ein Gespräch, eine Nachfrage bei der Landesregierung oder einen Hinweis, an wen Sie sich wenden können? Wer sagt, was er sich wünscht, bekommt eher eine passende Antwort.
Verzichten Sie auf Vorwürfe und Pauschalurteile. Ein sachlicher Text wird eher weitergegeben und bearbeitet als ein Wutbrief. Rechnen Sie außerdem damit, dass die Antwort einige Zeit braucht. Nach ein paar Wochen ist eine freundliche Nachfrage angemessen.
Was danach passieren kann
Ein Anliegen kann auf mehreren Wegen weiterlaufen. Manchmal genügt eine Auskunft, manchmal vermitteln Abgeordnete einen Kontakt zum Ministerium oder zur Kommune. Es kann aber auch sein, dass Ihr Thema im Parlament aufgegriffen wird, etwa durch eine Anfrage an die Landesregierung. Wie das funktioniert, lesen Sie in Kleine Anfrage, Aktuelle Stunde, Ausschuss: Wie das Parlament die Regierung kontrolliert. Eine Kleine Anfrage wird schriftlich beantwortet und als Drucksache veröffentlicht, sodass Sie die Antwort später in der Parlamentsdokumentation des Landtags nachlesen können.
Wichtig zu wissen: Abgeordnete sind bei ihren Entscheidungen frei und nicht an Aufträge gebunden. Es kann daher sein, dass jemand Ihr Anliegen freundlich anhört und trotzdem anders abstimmt. Das ist kein Zeichen, dass Ihre Nachricht ignoriert wurde.
Falls Sie keine Antwort erhalten, prüfen Sie zuerst, ob Ihre Nachricht angekommen ist und ob Sie eine Rückmeldeadresse angegeben haben. Ein zweiter, kurzer Anlauf mit Bezug auf die erste Nachricht ist völlig in Ordnung. Wichtig ist, freundlich zu bleiben: Hinter dem Postfach arbeiten oft nur wenige Menschen, die sehr viele Anliegen sortieren müssen.
Wenn ein Einzelgespräch nicht reicht
Manche Probleme brauchen mehr Gewicht. Dann kann es helfen, sich mit anderen zusammenzutun: mit Nachbarn, einem Elternbeirat, einem Verein oder einer Bürgerinitiative. Eine gemeinsame Zuschrift mehrerer Betroffener zeigt, dass es nicht um eine Einzelmeinung geht. Wer sein Anliegen förmlich an das Parlament richten will, kann sich mit einer Petition an den Landtag wenden. Wie das geht, steht in Petition, Volksinitiative, Volksbegehren: So reden Bürger in Brandenburg mit.
Und noch etwas: Sie müssen nicht warten, bis Sie ein Problem haben. Ein Besuch in der Sprechstunde, um einfach einmal zu erfahren, woran die Abgeordneten gerade arbeiten, ist völlig in Ordnung. Wer Kontakt hält, wird als Ansprechpartner wahrgenommen, wenn es später wirklich darauf ankommt.