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Petition, Volksinitiative, Volksbegehren: So reden Bürger in Brandenburg mit

6 Min. Lesezeit

Zwischen den Wahlen sind Sie in Brandenburg nicht auf das Zuschauen beschränkt. Die Landesverfassung kennt mehrere Wege, wie Bürgerinnen und Bürger Themen auf die Tagesordnung setzen können, vom formlosen Brief bis zur Abstimmung über ein Gesetz.

Zwei Arten von Mitsprache

Grob lassen sich zwei Wege unterscheiden. Der erste ist die Petition: Sie richten eine Bitte oder Beschwerde an den Landtag. Der zweite ist die Volksgesetzgebung: Sie sammeln Unterschriften und bringen ein Thema oder sogar ein Gesetz in das Verfahren. Der erste Weg ist niedrigschwellig und für Einzelne gedacht, der zweite braucht Organisation und Ausdauer.

Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie groß Ihr Anliegen ist und wer zuständig ist. Was das Land entscheidet und was nicht, erfahren Sie in Der Landtag Brandenburg: Was das Landesparlament entscheidet und wie es arbeitet. Für Themen, die Ihre Gemeinde oder Ihren Kreis betreffen, sind andere Stellen zuständig, dazu weiter unten mehr.

Die Petition: Ihr Recht, sich an den Landtag zu wenden

Nach Artikel 24 der Landesverfassung darf sich jede und jeder mit Bitten und Beschwerden an den Landtag wenden. Dafür gibt es keinen Mindestbetrag an Unterschriften. Behandelt werden Petitionen vom Petitionsausschuss des Landtags.

Eine gute Petition enthält:

  • eine klare Beschreibung des Problems, mit den wichtigsten Daten und, wo vorhanden, Aktenzeichen oder Kopien von Bescheiden,
  • Ihren Namen und Ihre Anschrift, damit der Ausschuss antworten kann,
  • eine konkrete Bitte: Was soll sich ändern, wer soll etwas tun?

Der Ausschuss prüft die Sache, kann Stellungnahmen der zuständigen Stellen einholen und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Die Petition ist kein Rechtsmittel. Sie ersetzt keinen Widerspruch und keine Klage, und Fristen laufen währenddessen weiter. Wenn es um einen Bescheid geht, klären Sie daher zuerst, welche Fristen gelten. Wie Sie die aktuellen Formulare oder Online-Möglichkeiten finden, sagt Ihnen die Website des Landtags.

Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid: die drei Stufen

Wer ein Thema oder ein Gesetz nicht nur anregen, sondern durchsetzen will, geht die Volksgesetzgebung an. Sie hat in Brandenburg drei Stufen:

  1. Volksinitiative: Mindestens 20.000 Unterschriften sind nötig. Der Landtag befasst sich dann mit dem Anliegen.
  2. Volksbegehren: Folgt der Landtag der Initiative nicht, können die Initiatoren ein Volksbegehren einleiten. Hier sind mindestens 80.000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten erforderlich.
  3. Volksentscheid: Kommt das Volksbegehren zustande und übernimmt der Landtag es nicht, stimmen alle Stimmberechtigten im Land darüber ab.

Wichtig ist, dass jede Stufe ihre eigenen Regeln zu Form, Fristen und Zulässigkeit hat. Nicht jedes Thema ist zulässig. Wer eine Volksinitiative plant, sollte sich früh bei den zuständigen Stellen über die formalen Anforderungen informieren und sich rechtlichen Rat holen, bevor die erste Unterschrift gesammelt wird.

Petition oder Volksinitiative: Was passt wozu?

Beide Wege haben ihre Stärken. Eine Petition eignet sich, wenn Sie einen konkreten Missstand haben, etwa ein Verfahren, das aus Ihrer Sicht schiefläuft, oder eine Regelung, die Sie ändern möchten. Sie brauchen dafür keine Organisation, und der Ausschuss befasst sich mit Ihrem Anliegen. Die Volksinitiative eignet sich, wenn es um eine grundsätzliche politische Frage geht, für die Sie breite Unterstützung in der Bevölkerung nachweisen wollen. Sie kostet Zeit und Kraft, schafft aber öffentliche Aufmerksamkeit.

Manchmal ist auch eine Kombination sinnvoll: Erst ein Gespräch mit Abgeordneten, dann eine Petition, und wenn sich zeigt, dass viele Menschen das Thema teilen, die Überlegung, Unterschriften zu sammeln. Sie müssen sich nicht von Anfang an für die größte Lösung entscheiden.

Ein Wort zur Vorbereitung: Bevor Sie Unterschriften sammeln, lohnt es sich zu prüfen, ob es das Thema in ähnlicher Form schon gibt. Vielleicht arbeiten andere bereits daran, und ein gemeinsames Vorgehen bündelt die Kräfte. Fragen Sie in Vereinen, Verbänden und bei Bekannten herum. Auch die Parlamentsdokumentation des Landtags zeigt, ob das Thema dort schon behandelt wurde.

Ein Beispiel: Straßenausbaubeiträge

Dass dieser Weg wirken kann, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2019: Eine Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge brachte das Thema in den Landtag. Die Beiträge wurden im selben Jahr abgeschafft. Das sagt nichts darüber, ob dies richtig war, es zeigt nur, dass die erste Stufe schon ausreichen kann, damit ein Thema Gehör findet.

Und wenn es nur um Ihre Gemeinde geht?

Viele Konflikte betreffen keine Landesfragen, sondern den Ort: eine Umgehungsstraße, ein Spielplatz, ein Baugebiet. Dann sind Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung oder Kreistag die richtige Adresse. Auch dort können Sie Anliegen einbringen, Sitzungen besuchen und sich in Planungsverfahren beteiligen. Welche Ebene wofür zuständig ist, klärt Kreistag, Amt, Gemeinde: Kommunalpolitik in Brandenburg verständlich. Welche Instrumente Ihre Kommune im Einzelnen vorsieht, etwa Einwohnerfragestunden, steht in der Hauptsatzung, die Sie bei der Verwaltung einsehen können.

Praktische Schritte für den Anfang

Ganz gleich, welchen Weg Sie wählen, diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  • Zuständigkeit klären: Land, Kreis, Gemeinde oder Bund?
  • Mitstreiter suchen: Wer ist ebenfalls betroffen? Gemeinsame Anliegen haben mehr Gewicht als Einzelbeschwerden.
  • Dokumentieren: Sammeln Sie Daten, Schriftwechsel und Fotos.
  • Sachlich bleiben: Ein ruhiger Ton öffnet Türen. Schreiben Sie auch an Abgeordnete, wenn Sie Unterstützung suchen, wie es Abgeordnete kontaktieren: Bürgerbüro, Sprechstunde und wie Ihr Anliegen ankommt beschreibt.
  • Geduld einplanen: Verfahren dauern. Ein Ergebnis nach wenigen Tagen ist selten.

Mitsprache ist kein Alles-oder-nichts. Manchmal bewirkt schon ein gut formulierter Brief, dass jemand Ihr Thema aufgreift, und manchmal braucht es eine Kampagne über Monate. In beiden Fällen gilt: Wer sich informiert und die richtige Stelle anspricht, spart Zeit und erhöht die Chance, gehört zu werden.

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