Kreistag, Amt, Gemeinde: Kommunalpolitik in Brandenburg verständlich
Ob ein Spielplatz saniert wird, wie oft der Bus fährt oder wo gebaut werden darf: Vieles, was Ihren Alltag prägt, wird nicht in Potsdam entschieden, sondern vor Ort. Wer die kommunalen Ebenen kennt, weiß, an wen er sich wenden kann.
Die Ebenen im Überblick
Brandenburg gliedert sich in 14 Landkreise und vier kreisfreie Städte: Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder). Kreisfreie Städte nehmen die Aufgaben von Stadt und Landkreis zugleich wahr. In den Landkreisen gibt es darunter die Städte und Gemeinden. Viele kleine Gemeinden sind zu Ämtern zusammengeschlossen, die die Verwaltung gemeinsam führen.
Damit ergibt sich für Sie meist diese Kette: Gemeinde oder Stadt, Amt (falls es eines gibt), Landkreis, Land. Wo ein Thema hingehört, hängt von seiner Größe und vom Gesetz ab. Wer im Ort etwas verändern will, beginnt am besten ganz unten.
Gemeinde und Stadt: die Ortsebene
Die gewählte Vertretung heißt in Gemeinden Gemeindevertretung, in Städten Stadtverordnetenversammlung. Sie wird alle fünf Jahre gewählt, zuletzt am 9. Juni 2024. Wahlberechtigt sind schon Jugendliche ab 16 Jahren. Die Vertretung beschließt über die grundlegenden Fragen: Haushalt, Satzungen, Bebauungspläne, größere Investitionen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird direkt gewählt und führt die Verwaltung.
Typische Themen auf dieser Ebene sind Kitas und Schulgebäude, Ortsstraßen, Friedhöfe, Sport- und Kulturförderung, Vereinsräume, Bauleitplanung und Feuerwehr. Die Gemeindevertretung tagt in der Regel öffentlich. Sie können zuhören und Ihre Vertreter erleben, wie sie diskutieren. Termine und Tagesordnungen werden ortsüblich bekannt gemacht, meist am Aushang und auf der Website der Gemeinde oder des Amtes.
Das Amt: Verwaltung für viele kleine Gemeinden
Gerade im ländlichen Raum wäre es für kleine Gemeinden kaum möglich, eine eigene Verwaltung zu betreiben. Deshalb bilden sie ein Amt. Es hat eine gemeinsame Verwaltung mit einem Amtsdirektor oder einer Amtsdirektorin, und über wichtige Amtsangelegenheiten entscheidet der Amtsausschuss. Die Gemeinden bleiben dabei selbständig. Ihre Gemeindevertretung beschließt weiter über das, was den Ort betrifft, das Amt setzt um und verwaltet.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie ein Anliegen haben, etwa eine Bauanfrage oder einen Antrag, sitzt die Sachbearbeitung oft im Amt, die politische Entscheidung fällt aber in der Gemeinde. Es lohnt sich, beides im Blick zu haben.
Der Landkreis und der Kreistag
Der Kreistag wird ebenfalls alle fünf Jahre gewählt. Er entscheidet über das, was die Gemeinden übersteigt oder gemeinsam organisiert wird. Dazu gehören zum Beispiel weiterführende Schulen in Kreisträgerschaft, der Nahverkehr, Rettungsdienst, Abfallwirtschaft und Teile des Gesundheits- und Sozialwesens. Die Landrätin oder der Landrat wird direkt gewählt und leitet die Kreisverwaltung. Konkrete Zuständigkeiten legt das Gesetz fest. Fragen Sie im Zweifel bei der Kreisverwaltung nach.
Dass das Land vieles gesetzlich vorgibt, zum Beispiel im Kommunalrecht, im Schulwesen oder im Bauplanungsrecht, erfahren Sie in Der Landtag Brandenburg: Was das Landesparlament entscheidet und wie es arbeitet.
So beteiligen Sie sich konkret
Kommunalpolitik lebt davon, dass Menschen sich einmischen. Die Wege sind vielfältig, und für viele davon braucht es keine Partei und kein Mandat:
- Sitzungen besuchen: Öffentliche Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse sind eine gute Einführung. Prüfen Sie die Aushänge und die Website Ihrer Gemeinde.
- Einwohnerfragestunde nutzen: Viele Kommunen sehen vor, dass Einwohner in Sitzungen Fragen stellen können. Ob und wie, regelt die Hauptsatzung.
- Anliegen schriftlich einreichen: Ein Brief an die Bürgermeisterin, den Bürgermeister oder die Vertretung ist ein einfacher, dokumentierter Weg.
- In Planungsverfahren mitreden: Wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird, gibt es Gelegenheiten, Stellung zu nehmen. Die Fristen stehen in der Bekanntmachung. Versäumen Sie sie nicht.
- Vereine und Initiativen: Feuerwehr, Sportverein, Heimatverein oder Elterninitiative sind oft der kürzeste Draht in die Kommunalpolitik.
- Kandidieren: Für Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung oder Kreistag können Sie sich aufstellen lassen. Wie das im Einzelnen geht und welche Fristen gelten, sagt Ihnen die zuständige Wahlleitung.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Angenommen, eine Elterninitiative wünscht sich einen sicheren Schulweg an einer viel befahrenen Straße. Wie geht es weiter? Zuerst gilt es zu klären, wem die Straße gehört: Ist es eine Gemeindestraße, entscheidet die Gemeinde. Ist es eine Kreisstraße, liegt die Verantwortung beim Landkreis. Ist es eine Landesstraße, ist das Land zuständig. Erst mit dieser Antwort wissen Sie, wen Sie anschreiben, ob Sie die Bürgermeisterin, den Landrat oder eine Landtagsabgeordnete ansprechen.
Danach hilft ein einfaches Vorgehen: Situation beschreiben, Betroffene benennen, einen konkreten Vorschlag machen und um eine Antwort bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bitten. Wenn mehrere Eltern unterschreiben, hat das Anliegen mehr Gewicht. Und wenn die Gemeindevertretung das Thema auf die Tagesordnung nimmt, sind Sie als Zuhörerin oder Zuhörer dabei und erfahren aus erster Hand, wie darüber gesprochen wird.
Noch ein Hinweis zum Schluss dieses Beispiels: Rechnen Sie damit, dass Entscheidungen Zeit brauchen. Öffentliche Mittel müssen im Haushalt eingeplant, Planungen vorbereitet und Beschlüsse in den Gremien gefasst werden. Ein Nein oder ein „Nicht in diesem Jahr“ ist deshalb nicht das Ende. Bleiben Sie freundlich präsent, fragen Sie nach dem Stand und bieten Sie an, bei der weiteren Klärung mitzuhelfen.
Wenn die Kommune nicht zuständig ist
Manche Anliegen enden bei der Kommune, weil das Land oder der Bund entscheidet. Dann können Sie sich an Landtagsabgeordnete wenden. Wie das gelingt, lesen Sie in Abgeordnete kontaktieren: Bürgerbüro, Sprechstunde und wie Ihr Anliegen ankommt. Auch eine Petition kann in Betracht kommen. Aus einer Beschwerde vor Ort wird so manchmal ein Thema, das auf Landesebene geprüft wird.
Lassen Sie sich von Zuständigkeitsfragen nicht entmutigen. Verwaltungen schicken Sie ungern weiter, aber es kommt vor, dass Ihnen jemand sagen muss, wer wirklich verantwortlich ist. Eine freundliche Nachfrage: „Wer entscheidet darüber, und wie kann ich mein Anliegen einbringen?“ bringt Sie meist weiter.